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   BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 248/21   

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BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 248/21 (https://dejure.org/2022,800)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2022 - 9 AZR 248/21 (https://dejure.org/2022,800)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - 9 AZR 248/21 (https://dejure.org/2022,800)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    §§ 38, ... 236b SGB VI, § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI, § 36 Satz 2 SGB VI, § 37 Satz 2 SGB VI, § 236 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 SGB VI, § 235 SGB VI, § 236 Abs. 1 Satz 2 SGB VI, § 237a Abs. 2 Satz 2 SGB VI, § 236b SGB VI, § 236 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, § 64 SGB VI, § 66 Abs. 1 SGB VI, § 63 Abs. 5 SGB VI, § 77 SGB VI, § 77 Abs. 1 SGB VI, § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst a SGB VI, § 158 Abs. 3 SGB III, Art. 3 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Inhalt und personelle Reichweite einer Abfindungsklausel in einem Konzerntarifvertrag zur Altersteilzeit; Verständnis zum tariflich verwendeten Begriff "vorzeitiger Rentenbeginn" nach den Regelungen des SGB VI; Bezug des "vorzeitigen Rentenbeginns" auf die ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Altersteilzeit - tarifliche Abfindung bei vorzeitigem Rentenbeginn

  • Betriebs-Berater

    Altersteilzeit - tarifliche Abfindung bei vorzeitigem Rentenbeginn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhalt und personelle Reichweite einer Abfindungsklausel in einem Konzerntarifvertrag zur Altersteilzeit; Verständnis zum tariflich verwendeten Begriff "vorzeitiger Rentenbeginn" nach den Regelungen des SGB VI ; Bezug des "vorzeitigen Rentenbeginns" auf die ...

  • datenbank.nwb.de

    Altersteilzeit - tarifliche Abfindung bei vorzeitigem Rentenbeginn

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersteilzeit, vorzeitiger Rentenbeginn - und die tarifliche Abfindung

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Abfindung nach dem Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB-Konzerns

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 789
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 17.06.2020 - B 5 R 2/19 R

    Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte

    Auszug aus BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 248/21
    Die Altersgrenzen anderer, für einen Versicherten erst nach dem tatsächlichen Rentenbeginn in Betracht kommender Rentenarten sind ohne Belang (vgl. BSG 17. Juni 2020 - B 5 R 2/19 R - Rn. 21; 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/19 R - Rn. 17) .

    § 236b SGB VI sieht für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, die Möglichkeit vor, Rente bei Erfüllung einer Wartezeit von 45 Jahren bereits zu einem früheren Zeitpunkt als dem für die Rente für langjährig Versicherte in § 236 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI vorgesehenen ohne Minderung des Zugangsfaktors in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 430/17 - Rn. 18; BSG 17. Juni 2020 - B 5 R 2/19 R - Rn. 31) .

    Der Zugangsfaktor ist ein Berechnungselement der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1 SGB VI) ; durch ihn werden nach § 63 Abs. 5 SGB VI Vor- und Nachteile einer unterschiedlichen Rentenbezugsdauer ausgeglichen (vgl. BSG 17. Juni 2020 - B 5 R 2/19 R - Rn. 18) .

    Bei Renten wegen Alters, die vorzeitig in Anspruch genommen werden, ist der Zugangsfaktor für jeden Kalendermonat um 0, 003 niedriger als 1, 0 (§ 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI; vgl. BSG 17. Juni 2020 - B 5 R 2/19 R - Rn. 19) .

    § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst a SGB VI knüpft an den durch die Regelungen über die jeweiligen Rentenarten bestimmten Begriff der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten an und gewährleistet auf diese Weise für die gesamte Rentenlaufzeit einen versicherungsmathematischen Ausgleich der längeren Rentenbezugsdauer infolge vorzeitiger Inanspruchnahme einer konkreten Rentenart über die gesamte Rentenlaufzeit (vgl. hierzu im Einzelnen BSG 17. Juni 2020 - B 5 R 2/19 R - Rn. 23 ff.) .

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 174/20

    Teilzeitausbildung - Ausbildungsvergütung - Pro-rata-temporis-Grundsatz

    Auszug aus BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 248/21
    Dies ergibt die Auslegung des KonzernAtzTV (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 104/20 - Rn. 24; 1. Dezember 2020 - 9 AZR 174/20 - Rn. 20; 11. November 2020 - 4 AZR 210/20 - Rn. 20 f.) .

    Die tarifliche Regelung bedarf keiner am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG orientierten Korrektur (vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 24 ff.; sowie zur Bindung der Tarifvertragsparteien an den allgemeinen Gleichheitssatz BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 174/20 - Rn. 25 f. mwN) , der zufolge Arbeitnehmer, die keine vorzeitige Rente wegen Alters beziehen, Arbeitnehmern gleichzustellen sind, die die tariflichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/19 R

    Berechnung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen

    Auszug aus BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 248/21
    Die Altersgrenzen anderer, für einen Versicherten erst nach dem tatsächlichen Rentenbeginn in Betracht kommender Rentenarten sind ohne Belang (vgl. BSG 17. Juni 2020 - B 5 R 2/19 R - Rn. 21; 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/19 R - Rn. 17) .

    Als "vorzeitig" bezeichnen diese Normen schon ihrem Wortlaut nach jede Inanspruchnahme einer Altersrente vor dem für die jeweilige Altersrentenart ggf. in Abhängigkeit von Geburtsjahr und Geburtsmonat des Versicherten festgesetzten Alter des regelmäßigen Rentenbeginns, also dem Alter, ab dem (grundsätzlich) Anspruch auf diese Rente besteht (vgl. BSG 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/19 R - Rn. 19 mwN).

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 39/19

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

    Auszug aus BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 248/21
    Die tarifliche Regelung bedarf keiner am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG orientierten Korrektur (vgl. BAG 20. November 2019 - 5 AZR 39/19 - Rn. 24 ff.; sowie zur Bindung der Tarifvertragsparteien an den allgemeinen Gleichheitssatz BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 174/20 - Rn. 25 f. mwN) , der zufolge Arbeitnehmer, die keine vorzeitige Rente wegen Alters beziehen, Arbeitnehmern gleichzustellen sind, die die tariflichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Auszug aus BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 248/21
    a) Die Tarifvertragsparteien haben in § 6 Abs. 2 Satz 1 KonzernAtzTV, wie das SGB VI zB in § 36 Satz 2 SGB VI, § 37 Satz 2 SGB VI, § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI, § 236 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 SGB VI, zur Festlegung der Anspruchsvoraussetzungen auf den Rechtsbegriff des "vorzeitigen Rentenbeginns" und nicht auf den Begriff der (Regel)Altersgrenze abgestellt (zur Auslegung einer hierauf abstellenden tariflichen Regelung: vgl. BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 564/17 - Rn. 16 ff.) .
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 104/20

    Ausbildungsvergütung - Kürzung bei Teilzeit

    Auszug aus BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 248/21
    Dies ergibt die Auslegung des KonzernAtzTV (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 104/20 - Rn. 24; 1. Dezember 2020 - 9 AZR 174/20 - Rn. 20; 11. November 2020 - 4 AZR 210/20 - Rn. 20 f.) .
  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf

    Auszug aus BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 248/21
    Dies ergibt die Auslegung des KonzernAtzTV (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 1. Dezember 2020 - 9 AZR 104/20 - Rn. 24; 1. Dezember 2020 - 9 AZR 174/20 - Rn. 20; 11. November 2020 - 4 AZR 210/20 - Rn. 20 f.) .
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

    Auszug aus BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 248/21
    Zudem darf eine Tarifauskunft nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein; die Auslegung von Tarifverträgen und tariflichen Begriffen ist vielmehr Sache der Gerichte für Arbeitssachen (st. Rspr. zuletzt zB BAG 27. Juli 2021 - 9 AZR 449/20 - Rn. 26; 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 44, BAGE 164, 326) .
  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch

    Auszug aus BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 248/21
    Bedienen sich die Tarifvertragsparteien eines Rechtsbegriffs, der im juristischen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung hat, ist dieser Begriff in seiner allgemeinen juristischen Bedeutung auszulegen, sofern sich nicht aus dem Tarifvertrag etwas anderes ergibt (st. Rspr. vgl. BAG 10. März 2020 - 9 AZR 109/19 - Rn. 12; 18. Juli 2017 - 9 AZR 850/16 - Rn. 13; 15. Dezember 2015 - 9 AZR 611/14 - Rn. 15) .
  • BAG, 10.03.2020 - 9 AZR 109/19

    Zusätzliches Urlaubsgeld - Berücksichtigung des Zusatzurlaubs für

    Auszug aus BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 248/21
    Bedienen sich die Tarifvertragsparteien eines Rechtsbegriffs, der im juristischen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung hat, ist dieser Begriff in seiner allgemeinen juristischen Bedeutung auszulegen, sofern sich nicht aus dem Tarifvertrag etwas anderes ergibt (st. Rspr. vgl. BAG 10. März 2020 - 9 AZR 109/19 - Rn. 12; 18. Juli 2017 - 9 AZR 850/16 - Rn. 13; 15. Dezember 2015 - 9 AZR 611/14 - Rn. 15) .
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1035/08

    Arzthelferin in der Funktionsdiagnostik - Zulage

  • BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 850/16

    Tariflicher Schwerbehindertenzusatzurlaub für Gleichgestellte

  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 430/17

    Abfindung nach Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses wegen einer

  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 449/20

    Spesenanspruch - Auslegung von § 18 Nr. 3 MTV des Speditions-, Transport- und

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.04.2021 - 4 Sa 319/20

    Abfindung nach Altersteilzeit zur Minderung eines Rentenverlusts

  • BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 490/21

    Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgelds nach dem Manteltarifvertrag für die

    Zudem darf eine Tarifauskunft nicht auf die Beantwortung der prozessentscheidenden Rechtsfrage gerichtet sein; die Auslegung von Tarifverträgen und tariflichen Begriffen ist vielmehr Sache der Gerichte für Arbeitssachen (st. Rspr., vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 248/21 - Rn. 24; 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 44, BAGE 164, 326) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2023 - 5 Sa 34/23

    Tariflicher Abfindungsanspruch nach Altersteilzeit bei geminderter Altersrente -

    Bei diesem Rentenbezug handelt es sich um einen regulären Renteneintritt mit abgesenktem Renteneintrittsalter (BAG, Urteil vom 25. Januar 2022 - 9 AZR 248/21 - Rn. 17, juris = NZA 2022, 789).

    Der Bezug der Altersrente für besonders langjährig Versicherte führt nicht zu einer Verringerung des Zugangsfaktors nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI, weil ein vorzeitiger Rentenbeginn für diese Rentenart nicht vorgesehen ist (BAG, Urteil vom 25. Januar 2022 - 9 AZR 248/21 - Rn. 20, juris = NZA 2022, 789).

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